W i l l k o m m e n wir freuen uns über den Besuch unserer Seite. |
Gleich zu Anfang, es geht hier nicht um die bedauernswerten Patienten, die Mitgefühl verdienen und denen wirklich geholfen werden muss. Dafür zahlen sie auch ihre Beiträge und haben Anspruch auf eine erfolgreiche Behandlung. Ohne Zweifel, eine Reform im Gesundheitswesen war schon lange überfällig. Nur sie wird nicht durchdacht, sondern lediglich angedacht. Was herauskommt, ist Stückwerk voller Inkonsequenzen. Da bleibt das ungünstige rechtliche Dreiecksverhältnis von Patient, Arzt und Krankenkasse, das schwer eine effektive Kontrolle zulässt. Hier kann der Arzt verrechnen, was der Patient an Leistung nicht bekommen hat oder die Kasse bezahlt, was der Patient nicht benötigt, weil er für andere Medikamente besorgt, die dieser nicht verschrieben bekommt. Es gibt zwar die Patientenkarte, aber die ist bekanntlich austauschbar. Wieder ohne Kontrolle. Einige Patienten werden behandelt, obwohl sie an dieser Krankheit nicht leiden, manche Patienten gehen zum Arzt, um dort die neuesten Zeitschriften zu lesen. Falschbehandlungen, mit langen Folgen für den Patienten, sind bei Gericht, durch ärztefreundliche Gutachter, nur schwer durchzusetzen. Dieses System ist eine fette Wiese für Vermögensberater, die lutschen manche Praxen mit Finanzierungsmodellen bis zur Leistungsgrenze aus. In solchen Fällen muss in den Praxen Umsatz her, die Kasse zahlt ja. Die Kasse wiederum, kann schwer kontrollieren, aber das Kassenmitglied muss ja seinen Beitrag leisten, wenn dieser nicht ausreicht, wird einfach erhöht. Man könnte hier noch weiter schreiben, aber das würde den Rahmen sprengen. Es muss eine effiziente Kontrolle eingeführt werden, mit der sich das System, fast von selbst, kontrolliert. 1. Aufklärung der Beteiligten 2. Aufhebung des Dreiecksverhältnisses in dieser Form 3. Einführung von Qualitätskontrollen 4. Beitragsabhängige Vorsorgemaßnahmen zu 1. Der Patient muss darüber aufgeklärt werden, dass die Pflichtbeiträge, die er an die Krankenkassen zahlt , abhängig sind von der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen. Dem Patienten muss es möglich sein, die erbrachten ärztlichen Leistungen zu quittieren. Er muss ein Gefühl dafür bekommen, dass der Arzt, für Leistungen die er erbracht hat, auch seinen Lohn bekommen soll, aber nur dafür. Damit wäre einem Abrechnungsbetrug, und den soll es ja gegeben haben, das Wasser abgegraben. Die Krankenkassen haben sich, was die betriebliche Ausgaben- und Organisationsstruktur betrifft, einer jahrlichen Effizienzkontrolle im Vergleich zu den privaten Kassen zu unterwerfen, um Ausgaben im Verwaltungsbereich zu sparen, zum Nutzen der Versicherten. zu 2. Es wird immer, unter dem Vorwand der hohen Lohnnebenkosten, an den Ansprüchen der Patienten gespart. Richtig wäre, durch ersatzloses streichen der Kassenärztlichen Vereinigung, Kosten zu sparen. Bei Privatpatienten funktioniert das schon jahrelang. Dort schreibt der Arzt die Rechnung, der Patient sendet sie der Kasse, die bezahlt an den Versicherten und der bezahlt den Arzt. Für Kassenpatienten, sie sind genauso Versicherte, könnte die Auszahlung der Kasse an den Arzt abgetreten werden. Das bürgerliche Rechtsverhältnis wäre dadurch nicht verletzt. zu 3. In der Gastronomie gibt es bekanntlich einen Michelin- und einen Vartafüher, dort wird für die Gäste das Angebot der Restaurantbesitzer bewertet und aufgelistet. Die Kontrolle ist anonym. Was im Gastronomiegewerbe funktioniert, ja sogar angestrebt wird, darf im Gesundheitswesen nicht fehlen. Oder ist das vielleicht so gewollt? Die Qualität der Diagnose ist für den Patienten überlebenswichtig, da muss Kontrolle sein. Die Fehldiagnosen bei Mammographie haben es ja gezeigt. Was spricht dagegen, wenn sich die Ärzte einer jährlichen anonymen Qualitätskontrolle aussetzen. Auch Piloten müssen zweimal jährlich ihre berufliche Qualität zur Sicherheit der Passagiere nachweisen. Da gibt es doch für die Ärzte keine Ausrede mehr. Privatpraxen, die mit der Krankenkasse nichts zu tun haben wollen, müssen sich selber auf dem neuesten Stand halten und können sich Fehldiagnosen schlecht leisten, denn ohne positive Mundpropaganda könnten diese Ärzte nicht existieren. zu 4. Die Kommunikation zum Vorteil der Patienten muss zwischen den Kassen und den Ärzten zur Pflicht erhoben werden. Nur diese beiden Parteien sind in der Lage sinnvolle Vorsorgemaßnahmen beim Patienten einzufordern, z. B. mit Terminvorschlägen zur nächstfälligen Vorsorgeuntersuchung bei Haus- Zahn- und Augenarzt usw.. Hier könnten die Kassen auch Beitragsermäßigungen anbieten um die Patienten zu motivieren, die Vorschlägen anzunehmen. Der größte Kostennutzen liegt in der Früherkennung beginnender Krankheiten. Der vernünftige und aufgeklärte Patient lebt schon lange nach dieser Maxime. |